28. Januar 2021
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Distanzunterricht – die neue Herausforderung

Corona hält uns nach wie vor fest im Griff. Die Bundesländer haben unterschiedliche Vereinbarungen zum Lernen in der Schule getroffen. In einigen Bundesländern ist reines Distanzunterricht vorgeschrieben, es gibt Wechselmodelle zwischen Präsenz- und Distanzlernen, einige Bundesländer wollen vorbehaltlich der weiteren Entwicklung die Schulen wieder öffnen. Die Notbetreuung lebt wieder auf, Ferien werden verlagert. Eine schwierige Situation für euch Lehrerinnen und Lehrer, aber auch für die Eltern, die ihre Kinder im Homeschooling betreuen müssen.

  • „Darf ich die Arbeitsblätter auf mein passwortgeschütztes Padlet laden?“
  • „Ich würde gerne eine interaktive PDF erstellen, in der die Kinder im Distanzlernen den Satz des Tages lesen können. Gerne würde ich dafür die FRESCH Symbole nutzen?“
  • „Wir arbeiten mit Padlets und es wäre für uns und sicherlich sehr viele Kolleg*innen sehr hilfreich, wenn wir die den jeweiligen Themen entsprechenden Erklärfilme per Link in die Padlets einfügen könnten.“

Das sind nur einige Anfragen von euch, die uns zum Einsatz unserer Zebra-Produkte und den damit verbundenen rechtlichen Fragen erreichen. Deshalb soll dieser Artikel die rechtlichen Grundsätze, die für das Verfügbarmachen unserer Produkte, Arbeitsblätter und Illustrationen gelten, zusammenfassen.

Diese Aspekte finden wir gut:

  • euer Engagement, euch in die vielfältigen digitalen Systeme einzuarbeiten und Methoden zum Distanzlernen auszuprobieren
  • euer Bewusstsein, dass es urheberrechtliche Schranken gibt, die man nicht einfach überspringen kann
  • die Anfrage an den Verlag selber, die für euch in der schwierigen Situation zusätzlichen Aufwand bedeutet

Im Folgenden schauen wir, was konkret möglich ist und was nicht und warum dies so ist.

Ob ihr ein Tool oder eine Website für den Distanzunterricht nutzen dürft, müsst ihr vor allem anderen eruieren, das wird in den einzelnen Bundesländern aus datenschutzrechtlichen Gründen unterschiedlich gehandhabt. In Hessen und Thüringen z.B. ist die Anwendung von Padlet nicht gestattet.


Wie darf ich Unterrichtsmaterialien für den Distanzunterricht einsetzen?

Unsere Kopien oder Scans aus Unterrichtsmaterialien sind für den Einsatz in der Unterrichtssituation, als auch für die Vor- und Nachbereitung des Unterrichtes freigegeben. Die Unterrichtssituation kann hierbei real als auch virtuell stattfinden. Dabei gelten die üblichen Beschränkungen. Eine wichtige Sache dabei ist, dass diese Materialien nur über geschlossene Systeme (geschlossene Benutzergruppen oder Lernmanagementsysteme) bereitgestellt bzw. geteilt werden dürfen, dazu gehören auch die Mailadressen eurer Schülerinnen und Schüler.

Ganz viele Fragen zu diesem Thema werden auf dieser Seite beantwortet. Sie wird laufend anhand eurer Fragen aktualisiert.


Speichern von Inhalten auf Padlet & Co – was geht in Online-Anwendungen?

Die Nutzung von Padlet wird mit Abstand am meisten von euch angefragt. Padlet steht hier nur stellvertretend für die anderen häufig genutzten Online-Anwendungen und -Kanäle wie Instagram, Facebook oder auch Adobe Spark. Diese nützliche Anwendung erlaubt das kollaborative Erstellen von Boards, Dokumenten und Webseiten, die leicht erreichbar sind. In Coronazeiten zur Zusammenstellung von Inhalten für den Unterricht eine absolut sinnvolle Sache.

Das Hochladen und dauerhafte Speichern unserer Inhalte hat einen kleinen Haken. Unsere Inhalte sind urheberrechtlich geschützt. Mit Autorinnen und Autoren, Illustratorinnen und Illustratoren, kurz den Urheberinnen und Urhebern der Inhalte gibt es Verträge, die Nutzung und Bezahlung genau festlegen. Die Nutzung ist uns als Verlag gestattet innerhalb der entsprechenden Lehrwerke und -medien sowie im Rahmen des zugehörigen Marketings und wird abgebildet in Systemen, die die Bezahlung unserer Urheberinnen und Urheber garantieren. Die Nutzung dieser Inhalte in Systemen wie dem Padlet ist vertraglich nicht vereinbart, stellt somit eine Urheberrechtsverletzung dar und prellt unsere Urheberinnen und Urheber um ihre rechtmäßige Bezahlung.

Ein weiterer Aspekt: Bei Online-Anwendungen ist es oft so, dass diese sich bezüglich der hochgeladenen Inhalte bestimmte Rechte einräumen. In seinen Nutzungsbedingungen legt Padlet unter Punkt 6 offen dar, was mit den hochgeladenen Inhalten passieren darf: Sie behalten „das Eigentum an jeglichem geistigen Eigentum, das Sie auf Padlet veröffentlichen.“, aber „Sie erklären sich außerdem damit einverstanden, dass diese Lizenz das Recht für Padlet beinhaltet, alle öffentlich eingestellten Inhalte Dritten zur Verfügung zu stellen, die von Padlet ausgewählt werden, damit diese Dritten diese Inhalte auf anderen Medien und Diensten verbreiten und/oder analysieren können.“ Ganz ähnlich ist das auch bei den anderen Online-Anwendungen und Kanälen, es würde mit der Weitergabe an Dritte eine weitere Verbreitung, die eine Urheberrechtsverletzung darstellt, erfolgen.

Doch es gibt die Möglichkeit, auf unsere Seiten, auf denen die Inhalte stehen, zu verlinken und diese Links ins Padlet oder die genutzte Online-Anwendung einzubauen. Im Falle der Erklärfilme zu Zebra war es eine dringende Bitte, dafür eine Liste zu erstellen. Dies haben wir getan und sie steht unter dem Beitrag zum Download zur Verfügung. Mit diesem Verfahren steht ihr auf der sicheren Seite und könnt die Inhalte ruhigen Gewissens euren Schülerinnen und Schülern zur Verfügung stellen.


Darf ich Materialien in Videokonferenzsystemen hochladen?

Das Hochladen von Arbeitsblättern oder Scans aus einem Unterrichtsmaterial in ein Videokonferenzsystem wie z.B. Big Blue Button zum Zweck des kollaborativen Arbeitens ist erlaubt. Ein Beitrag, der euch den Umgang damit zeigt, wurde vor kurzem veröffentlicht.

Wichtig ist, dass das Material nach der Videokonferenz nicht im Videokonferenzsystem verbleibt, sondern wieder gelöscht wird. Stellt euch einfach ein Schulbuch vor, welches nach dem Gebrauch im Unterricht wieder zugeklappt wird.

Eine Übersicht zu unseren digitalen Zebra-Schulbüchern, die ihr in Verbindung mit einem Videokonferenztool sehr gut zum Zweck des Distanzunterrichts einsetzen könnt, findet ihr auf dieser Seite.

Wenn ihr Fragen habt oder spezielle Materialwünsche, meldet euch und kommentiert unter diesem Beitrag. Wir möchten euch bestmöglich unterstützen.

Euer Zebrafanclub-Team


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